{"id":240,"date":"2024-01-24T14:05:06","date_gmt":"2024-01-24T14:05:06","guid":{"rendered":"https:\/\/bistecca-grillroom.de\/?page_id=240"},"modified":"2024-01-24T14:05:06","modified_gmt":"2024-01-24T14:05:06","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bistecca-grillroom.de\/index.php\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Geltungsbereich<br>1.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Leistungen und Lieferungen der F+N GmbH, insbesondere f\u00fcr Reservierungsvertr\u00e4ge, Bewirtungsvertr\u00e4ge, Veranstaltungen jeglicher Art, Caterings, Events, Verkauf von Waren Au\u00dfer-Haus inkl. Webshop-Verk\u00e4ufen sowie f\u00fcr alle hiermit zusammenh\u00e4ngenden weiteren Leistungen und Lieferungen.<br>1.2 Von diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur im Falle<br>schriftlicher Best\u00e4tigung durch die F+N GmbH.<\/li>\n\n\n\n<li>Angebot, Vertragsschluss, Schriftform<br>2.1 Pr\u00e4sentationen der F+N GmbH, insbesondere im Internet oder in Werbebrosch\u00fcren und Flyern stellen kein bindendes Angebot dar.<br>2.2 Eine Reservierung kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die F+N GmbH zustande. Dem Restaurant steht es frei, die Reservierung in Textform zu best\u00e4tigen.<br>2.3 Veranstaltungsvertr\u00e4ge kommen dadurch zustande, dass ein von der F+N GmbH abgegebenes<br>Angebot durch den Auftraggeber schriftlich angenommen wird und wiederum von der F+N GmbH best\u00e4tigt wird. Bis zum Zeitpunkt der abschlie\u00dfenden, finalen Best\u00e4tigung von Seiten der F+N GmbH, welche immer in Schriftform zu erfolgen hat, bleibt das Angebot freibleibend.<br>2.4 Irrtum -und sich dadurch ergebende \u00c4nderungen der vereinbarten Inhalte des Angebotes durch die F+N GmbH &#8211; sind ausdr\u00fccklich zu akzeptieren. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Art und Umfang des Angebots merklich vom \u00fcblichen Gesch\u00e4ftsgebaren und den gel\u00e4ufigen Angebotsformaten abweicht.<\/li>\n\n\n\n<li>Gesamtschuldnerische Haftung<br>3.1 Schlie\u00dft ein Dritter f\u00fcr einen Gast oder einen Auftraggeber einen Vertrag ab oder bedient sich der Auftraggeber einer Veranstaltung bei deren Organisation oder Durchf\u00fchrung eines Dritten, so haftet der Gast und der Dritte bzw. der Auftragsgeber und der Dritte als Gesamtschuldner.<br>3.2 Unabh\u00e4ngig von der beauftragten Person haften Brautpaare grunds\u00e4tzlich gesamtschuldnerisch.<\/li>\n\n\n\n<li>Preise und Zahlungsbedingungen<br>4.1 Die Preise schlie\u00dfen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Ausnahme hierzu sind Angebote f\u00fcr Veranstaltungshalle und Catering. Hier weisen wir Artikel- und Produktbezogen ausschlie\u00dflich Nettopreise aus. Die Gesamtkosten werden dann inklusive der gesamten Mehrwertsteuer ausgewiesen.<br>4.2 Rechnungen der F+N GmbH sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.<br>4.3 Die F+N GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die H\u00f6he der Vorauszahlungen und deren F\u00e4lligkeit wird im Vertrag schriftlich vereinbart. Die F+N GmbH ist ferner berechtigt, w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit aufgelaufenen Forderungen durch Erteilung von Zwischenrechnungen jederzeit f\u00e4llig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. (siehe auch Punkt 4.4) Bis zur Zahlung der Vorauszahlungen, der Sicherheitsleistung oder der f\u00e4lligen Zwischenrechnung steht der F+N GmbH ein Leistungsverweigerungsrecht zu.<br>4.4 Grunds\u00e4tzlich gilt BAR- oder EC-Cash Zahlung sofort nach Leistungserhalt als vereinbart. Kreditkartenzahlungen wird bis maximal 2.000,00 EUR akzeptiert. Bei Online-K\u00e4ufen gelten die dort abgebildeten Zahlungsm\u00f6glichkeiten. Eine Zahlung auf Rechnung muss schriftlich im Vorfeld vereinbart werden. Der Besteller muss dazu eine gesamtschuldnerische Kosten\u00fcbernahmeerkl\u00e4rung bei der F+N GmbH einreichen. Bei Ums\u00e4tzen von \u00fcber 3.000 EUR Umsatz ist eine Anzahlung in H\u00f6he von 50% des erwarteten Bruttoumsatzes zu leisten. Anzahlungen m\u00fcssen bis sp\u00e4testens 7 Bankwerktage vor der geplanten Veranstaltung eingegangen sein. Sollte bis dahin Anzahlung nicht erfolgt sein, behalten wir uns das Recht vor, Buchungen, K\u00e4ufe, Reservierungen ohne Angabe von Gr\u00fcnden bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten oder bestellte Waren oder Dienstleistungen sind vom Auftragsgeber zu erstatten bzw. zu stornieren. Eine Rechnungsstellung \u00fcber Speisen, Getr\u00e4nke und Extras erfolgt grunds\u00e4tzlich nur nach Vereinbarung als Gesamtrechnung an die Bestelleranschrift. Rechnungen sind ohne jeden Abzug ab Zugang sofort zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Rechnungen an Veranstalter\/Besteller, deren Rechnungsadresse nicht in Deutschland liegt, k\u00f6nnen nur in Bar, Kreditkarte oder per EC-Karte beglichen werden. Eine Zahlung per Vorab\u00fcberweisung ist nur in abgesprochenen Ausnahmef\u00e4llen m\u00f6glich und bedarf der schriftlichen Best\u00e4tigung durch die F+N GmbH.<br>4.5 Ger\u00e4t die F+N GmbH bei der Erbringung ihrer Leistungen im Verzug und ist dieser Verzug nicht auf Eigenverschulden zur\u00fcck zu f\u00fchren, so stellt der Auftragsgeber die F+N GmbH von jeglicher Haftung und Schadenersatzforderungen frei. Versp\u00e4tete Leistungserbringungen stellen den Auftragsgeber die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht frei. Dies gilt insbesondere bei Catering, Au\u00dfer Haus Lieferungen, Veranstaltungen Inhouse, Bereitstellen von Waren zur Abholung.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Besondere Bestimmungen bei Tischreservierungen, Veranstaltungen, Catering, Events<br>5.1 Die Unter- und Weitervermietung von im Rahmen einer Veranstaltung \u00fcberlassenen R\u00e4ume, Vitrinen oder Fl\u00e4chen an Dritte sowie die \u00c4nderung der vereinbarten Art der Veranstaltung bed\u00fcrfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der F+N GmbH.<br>5.2 Der Auftraggeber hat f\u00fcr seine Veranstaltung notwendige beh\u00f6rdliche Erlaubnisse rechtzeitig auf<br>eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung \u00f6ffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. An Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Geb\u00fchren, hat er unmittelbar an den Gl\u00e4ubiger zu entrichten. Dem Auftragsgeber wird angeboten eine Stornoversicherung abzuschlie\u00dfen.<br>5.3 Die Anbringung von Dekorationen oder sonstigen Materialien bedarf der vorherigen schriftlichen<br>Zustimmung des F+N GmbH. Die Dekorationsmaterialien m\u00fcssen den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Auf Anfrage hat der Auftraggeber den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Ausschlie\u00dflich der Auftraggeber ist daf\u00fcr verantwortlich, dass die feuerpolizeilichen Anforderungen eingehalten werden.<br>5.4 Vom Auftraggeber selbst mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss bis sp\u00e4testens 48 Stunden nach der Veranstaltung von diesem wieder abgeholt werden. Danach ist die F+N GmbH berechtigt, es auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.<br>5.5 \u00c4nderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit<br>5.5.1 Eine Erh\u00f6hung der Teilnehmerzahl muss dem F+N GmbH sp\u00e4testens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung der F+N GmbH, die in Textform erfolgen muss und ist Grundlage der Rechnungsstellung. Ausnahme: Der Abrechnung wird die tats\u00e4chliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, sofern diese h\u00f6her ist, als die Teilnehmerzahl welche der F+N GmbH bis sp\u00e4testens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn vorlag.<br>5.5.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um bis zu 5 % ist kostenfrei bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn m\u00f6glich und schriftlich mitzuteilen. Sie bedarf der Zustimmung der F+N GmbH. Dar\u00fcber hinaus<br>gehende, auch vor der 7 Tage Frist ergangene Personenzahl\u00e4nderungen werden nur durch die schriftliche Best\u00e4tigung der F+N GmbH verbindlich.<br>5.5.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die F+N GmbH berechtigt, die best\u00e4tigten R\u00e4ume oder Tische unter Ber\u00fccksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Auftraggeber unzumutbar ist.<br>5.5.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das F+N GmbH diesen Abweichungen zu, so kann die F+N GmbH die zus\u00e4tzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das F+N GmbH Zollverein trifft ein Verschulden.<br>5.6 Der Vertragspartner darf Speisen und Getr\u00e4nke zu Veranstaltungen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der F+N GmbH mitbringen. In diesen F\u00e4llen kann die F+N GmbH eine angemessene Servicegeb\u00fchr zur Deckung der Gemeinkosten berechnen.<br>5.7 Der Besteller hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass jegliches von Ihm selbst oder in seinem Auftrag angeliefertes Material, wie Prospekte, Verpackungen etc., vorschriftsm\u00e4\u00dfig entsorgt wird. Das F+N GmbH beh\u00e4lt sich das Recht vor, die tats\u00e4chlichen Kosten der Entsorgung des verbleibenden M\u00fclls sowie eine damit verbundene besondere Reinigung der R\u00e4ume dem Besteller zu berechnen.<br>5.8 K\u00fcndigt der Auftraggeber den Vertrag, so werden ihm 100 % der vereinbarten Raumkosten in Rechnung gestellt. Ab einer K\u00fcndigung bis l\u00e4ngstens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden dazu 100<br>% der Raumkosten und 50 % des angebotenen Speisen- und Getr\u00e4nkeumsatzes f\u00e4llig. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Es z\u00e4hlt der Posteingang. Angefallene Planungs- und Beratungskosten werden nach Aufwand berechnet. Individuell entstandene Kosten (Dekoration, externe Dienstleistungen,<br>Personal etc.) werden in der vereinbarten H\u00f6he berechnet. Erg\u00e4nzend zu den hier aufgef\u00fchrten Punkten, finden auch die im Anhang der Angebots- und Best\u00e4tigungsschreiben befindlichen Klauseln Anwendung. Diese sind Vertragsbestandteil.<br>5.9 Handelt es sich um reine Sitzplatzreservierungen und storniert der Besteller diese nicht mindestens<br>24 Stunden vor dem Reservierungszeitpunkt schriftlich, per eMail oder ein zur Verf\u00fcgung gestelltes<br>Reservierungsprogramm, so ist die F+N GmbH berechtigt, dem Besteller eine Pauschale von 50,- EUR<br>pro Person in Rechnung zu stellen.<\/li>\n\n\n\n<li>Besondere Bestimmungen bei Catering, Events und Sonderregelungen Caterings, Webshop,<br>Au\u00dferhaus<br>6.1 Alle mitgelieferten Ger\u00e4te, Beh\u00e4lter, Platten, Teller, Bestecke etc. sind Eigentum der F+N GmbH.<br>Das Equipment wird vollst\u00e4ndig in einer Ausstattungsliste erfasst, die der Besteller bei Empfang pr\u00fcft<br>und deren Richtigkeit best\u00e4tigt bzw. ggf. korrigiert. Das Equipment darf nur zum vereinbarten Zweck<br>und am vereinbarten Ort genutzt werden. Fehlende oder besch\u00e4digte Gegenst\u00e4nde werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Hochwertige Ausstattung hat er auf eigene Kosten zu versichern bzw. den Wiederbeschaffungswert abzusichern.<br>F\u00fcr hochwertige Ausstattungen kann die F+N GmbH einen angemessenen Mietpreis erheben, der individuell vereinbart und in der Preiskalkulation gesondert ausgewiesen wird. Die zur Verf\u00fcgung gestellte Ausstattung ist vom Veranstalter nach Veranstaltungsende zum vereinbarten Termin zur Abholung bereitzustellen.<br>6.2 Sollten angebotene Produkte saisonbedingt nicht lieferbar sein oder von Lieferanten nicht in der<br>erforderlichen Menge bzw. Qualit\u00e4t geliefert werden, so beh\u00e4lt sich die F+N GmbH geringf\u00fcgige \u00c4nderungen der angebotenen Speisen\/Getr\u00e4nke durch Ersatz dieser Produkte durch gleichwertige Waren<br>vor. Dies gilt auch f\u00fcr Au\u00dfer Haus Bestellungen und Webshop-K\u00e4ufen.<br>6.3 Dienstleistungen von Servicekr\u00e4ften, Buffetkr\u00e4ften, K\u00fcchen-, Auf- und Abbaupersonal, Reinigungskr\u00e4ften, Technikern, Hostessen, Hilfskr\u00e4ften werden gesondert vereinbart; hierf\u00fcr wird auf Stundenbasis<br>abgerechnet.<\/li>\n\n\n\n<li>R\u00fccktrittsrecht der F+N GmbH<br>Die F+N GmbH ist berechtigt, von Vertr\u00e4gen zur\u00fcckzutreten, wenn<br>a) H\u00f6here Gewalt oder andere von dem F+N GmbH nicht zu vertretende Umst\u00e4nde die Erf\u00fcllung des<br>Vertrages unm\u00f6glich machen oder unzumutbar erschweren.<br>b) Die Durchf\u00fchrung des Vertrags den Gesch\u00e4ftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf der F+N GmbH<br>nachhaltig beeintr\u00e4chtigen kann, soweit dies nicht von der F+N GmbH zu vertreten und nach Vertragsabschluss eingetreten bzw. der F+N GmbH bekannt geworden ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Weiterver\u00e4u\u00dferung, Eigentumsvorbehalt<br>8.1 Bis zu vollst\u00e4ndiger Bezahlung bleiben s\u00e4mtliche Bestellungen im Eigentum der F+N GmbH.<br>8.2 Der Kunde\/ Auftragsgeber darf Waren oder Dienstleistungen nicht ohne schriftliches Einverst\u00e4ndnis der F+N GmbH an Dritte weiterver\u00e4u\u00dfern, vermieten oder verleihen.<\/li>\n\n\n\n<li>Haftung der F+N GmbH<br>9.1 Sollten St\u00f6rungen oder M\u00e4ngel an den Waren oder Leistungen der F+N GmbH auftreten, wird sich die F+N GmbH auf unverz\u00fcgliche R\u00fcge des Vertragspartners bem\u00fchen, f\u00fcr Abhilfe zu sorgen. Unterl\u00e4sst es der Vertragspartner schuldhaft, einen offensichtlichen Mangel der F+N GmbH innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzuzeigen, so ist ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist auch nicht zum R\u00fccktritt berechtigt. Gesetzliche Anzeigepflichten des \u00a7 536 c Abs. 2 Satz 2 BGB sowie \u2013 bei Kaufleuten &#8211; \u00a7 377 HGB bleiben unber\u00fchrt. Gleiches gilt f\u00fcr s\u00e4mtliche sonstige gesetzlichen Anzeige-, Pr\u00fcfungs- und R\u00fcgepflichten.<br>9.2 Die F+N GmbH haftet f\u00fcr leicht fahrl\u00e4ssig verursachte sonstige Sch\u00e4den nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gef\u00e4hrdeten Weise zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. In diesen F\u00e4llen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.<br>9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht f\u00fcr die Haftung wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/li>\n\n\n\n<li>Datenschutz<br>Die F+N GmbH ist berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen, zu speichern und den mit ihr verbundenen Unternehmen zu \u00fcbermitteln, soweit dies zur Durchf\u00fchrung eines der unter Punkt 1 genannten Leistungen erforderlich ist. Alle personenbezogenen Informationen werden vertraulich und gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Vorschriften behandelt. Die Abgabe personenbezogener<br>Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Verarbeitung erfolgt dabei stets im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Daten\u00fcbertragung via Internet, wie zum Beispiel \u00fcber E-Mail, kann immer Sicherheitsl\u00fccken aufweisen. Der komplette Schutz der Daten ist im Internet nicht m\u00f6glich. Wir verweisen auf unser Datenschutzerkl\u00e4rung auf unserer Webseite.<\/li>\n\n\n\n<li>Schlussbestimmungen<br>10.1 Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber<br>Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.<br>10.2 Der Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen der F+N GmbH ist Essen.<br>10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam oder<br>nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht<br>ber\u00fchrt. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.<br>Stand: 2023-11-24<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-240","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/bistecca-grillroom.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/240","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/bistecca-grillroom.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/bistecca-grillroom.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bistecca-grillroom.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bistecca-grillroom.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=240"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/bistecca-grillroom.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/240\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":243,"href":"https:\/\/bistecca-grillroom.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/240\/revisions\/243"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/bistecca-grillroom.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=240"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}